Kirchlich heiraten ohne Standesamt, ist das möglich?
Seit dem 1. Januar 2009 muss die standesamtliche Trauung nicht mehr vor der kirchlichen Eheschließung stattfinden. Sie können sogar ganz ohne standesamtliche Trauung heiraten. Wenn Sie jedoch auf die standesamtliche Trauung verzichten, gelten Sie für den Staat als unverheiratet. Das bedeutet, dass Sie die rechtlichen Vorteile einer Ehe nicht in Anspruch nehmen können, die Ihnen der Staat bietet. Wenn Sie nur kirchlich und nicht standesamtlich heiraten wollen, müssen Sie unterschreiben, dass Sie sich über das Fehlen der staatlichen Rechtsfolgen bewusst sind. Am besten besprechen Sie diese Frage im Traugespräch.
