Bezuschussung für Kurse
Bezuschussung von dreitägigen Ehevorbereitungskursen
Ein Angebot für Geringverdienende
Um allen Interessierten eine Teilnahme an den genannten Kursen zu ermöglichen, können die Teilnahmegebühren bis zu 70% reduziert werden. Hier soll die finanzielle Lage für interessierte Paare kein Hindernis sein:
Wohngeldberechtigte erhalten eine Ermäßigung von 40%, ALGII – Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70% und Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags. Entsprechende Bescheide sind direkt bei der Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter vorzulegen.
Wohngeldberechtigte erhalten eine Ermäßigung von 40%, ALGII – Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70% und Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags. Entsprechende Bescheide sind direkt bei der Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter vorzulegen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Nachweis einer Semesterbescheinigung (die eines Partners genügt)
- Nachweis des Wohngeld- oder ALG II - Bezugs
Und so geht´s:
- Ausgeschriebene Veranstaltung (dreitägiger Ehevorbereitungskurs) auf der Homepage auswählen und unter „Zur Anmeldung“ zum Online-Anmeldeformular gelangen.
- Anschließend Anmeldedaten ausfüllen und die vorhandenen Nachweise (Semesterbescheinigung, Wohngeld- oder ALGII Bescheid) direkt in das Formular uploaden.
- Sie erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung und nach Prüfung der vollständigen Anmeldedaten eine reduzierte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Nun kann es losgehen…
Außerordentlicher Zuschuss:
In besonderen Fällen kann darüber hinaus ein außerordentlicher Zuschuss gewährt werden.
Die Einkommensverhältnisse sind in diesem Fall mit dem Antrag nachzuweisen. Bei monatlich unterschiedlichem Brutto-Einkommen wird der Durchschnitt der letzten sechs Monatseinkünfte vor Antragstellung zugrunde gelegt.Der Antrag auf einen außerordentlichen Individualzuschuss ist an das Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) zu richten.
